Situation |
Verhalten von Schülerinnen und Schülern (SuS) |
Hinweise |
Im Unterricht |
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Handys | müssen während des Unterrichts ausgeschalten sein und dürfen grundsätzlich in keiner Unterrichtsstunde auf oder unter den Tischen liegen. Aufbewahrung in der Schultasche/Handygarage;
(Notiz ins Klassenbuch, wenn SuS Handy unerlaubt benutzen) |
Zuwiderhandlung: Handy von SuS ausschalten lassen!
Abnahme des Handys bis Ende des Unterrichtstages. |
Trinken | Offene Getränke dürfen grundsätzlich nicht mit ins Klassen-zimmer genommen werden. Flaschen sollen im Klassenzimmer so aufbewahrt werden, dass sie möglichst nicht umfallen können.
Zudem dürfen Flaschen nicht auf den Tischen abgestellt werden. |
Trinken kann in angemessener Form erlaubt werden.
Rückgabe der Getränkeflaschen durch SuS |
Essen | ist während des Unterrichts grundsätzlich nicht erlaubt; dazu gehören auch Kaugummi und Bonbons.
Bei Erkältung/Husten nur nach Absprache mit der Lehrkraft. |
Kaugummi in den Mülleimer werfen lassen. |
Kopfbedeckung | Mützen und Kappen müssen in jedem Fall abgenommen werden. | -/- |
Ordnung im Klassenzimmer | Die Lehrkraft der letzten Schulstunde ist im Klassenzimmer zuständig und verantwortlich für:
– Hochstellen der Stühle, – besenreinen Fußboden, – gesäuberte Tafel, durch Ordnungsdienst – Rückgabe herumstehender Flaschen. |
Auf Sauberkeit im Klassenzimmer achten.
(Ablagen und Schränke kontrollieren) Bitte auch auf geschlossene Fenster achten! (SuS) Licht, Beamer und Dokumentenkamera ausschalten! (Lehrkräfte) |
Organisatorisches |
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Toilettengänge | – nur nach Abmeldung bei der Lehrkraft
– immer nur eine Schülerin oder ein Schüler – nicht kurz nach Unterrichtsbeginn oder vor Unterrichtsende – nicht kurz vor Pausenbeginn oder nach Pausenende |
Nach Absprache mit der Lehrkraft, bevorzugt in den Pausen oder in den Zwischenstunden. |
Verspätungen | – Unterrichtsbeginn und -ende sind einzuhalten!
Bei längeren Verspätungen (z.B. Unfall) im Sekretariat anrufen. Anmerkung: Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten! 1. Hinweis 2. Gesamte Fehlzeit nachholen lassen! Art. 86 Abs. 1 S. 2 BayEuG erlaubt bei nicht hinreichender Beteiligung des Schülers am Unterricht eine „Nacharbeit unter Aufsicht einer Lehrkraft“. |
– SuS müssen bei wiederholten Verspätungen die Fehlzeiten nachholen.
(mindestens jedoch eine volle U-Stunde; evtl. Zeiten sammeln und außerhalb der regulären Unterrichtszeit mit fachlichen Arbeitsaufträgen nachholen lassen) – Betroffene Lehrkraft soll die Organisation mit dem Klassenleiter absprechen. |
Entschuldigungen
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SuS sollen sich bevorzugt vor Unterrichtsbeginn in WebUntis selbst entschuldigen oder müssen im Sekretariat anrufen!
– . Die Versäumnisbestätigung ist auszufüllen und vom Betrieb unterschreiben zu lassen. – Diese muss spätestens am nächsten Schultag bzw. in der nächsten Blockwoche abgegeben werden, ansonsten zählt das Versäumnis als schuldhaft. Ab dem dritten Fehltag ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. |
Bei allen schuldhaft versäumten Leistungs-nachweisen wird die Note 6 erteilt (§ 12 Abs. 6 BSO).
Nachholtermine werden i. d. R. für unentschuldigtes Fehlen nicht gegeben. |
Beurlaubung vom Schulbesuch nach
§ 20 BaySchO § 11 BSO |
– Anträge auf Unterrichtsbeurlaubungen sind nur vor oder nach dem Unterricht bzw. in der Pause zu stellen.
– Erholungsurlaub ist grundsätzlich nicht zu gewähren. – Die Klassenleiter dürfen Beurlaubungen bei nebenstehenden Anlässen ohne Rücksprache mit der Schulleitung gewähren. – Ein Antrag auf Beurlaubung ist mit Kenntnis des Ausbildungsbetriebes immer zu stellen! – Für alle Anlässe, die in der rechten Spalte nicht aufgeführt sind, ist die Genehmigung der Schulleitung notwendig. Hierfür ist aus organisatorischen Gründen ein Vorlauf von mindestens drei Tagen nötig. – Arzttermine sind grundsätzlich außerhalb der Schulzeit zu legen. |
Nachgeholt werden:
– Führerscheinprüfungen bei mehr als einem halben Tag – Beerdigung, außer bei Eltern, Großeltern und Geschwister – Hausarzttermine Nicht nachgeholt werden: – Familienangelegenheiten bei Verwandtschaft 1. Grades (Hochzeit, Geburt) – Facharzt- und Gerichtstermine (auch Zeuge) – Jugendvertreter -versammlung (Betrieb) |
Beurlaubung vom Schulbesuch bei Kammerprüfung | – Es ist kein Antrag auf Beurlaubung zu stellen.
– Der Klassenleiter ist rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. – Die Einladung zur Prüfung ist dem Klassenleiter vorzulegen. |
– Eine Nachholung des Unterrichts ist nicht erforderlich.
– Die Teilnahme an der Prüfung ist vom Klassenleiter zu gewähren! |
Ordnungsdienst | – wird von der Klassenleitung in das digitale Klassentagebuch eingetragen. | – Lehrkräfte sind für die Einhaltung verantwortlich |
Verhalten außerhalb des Klassenzimmers |
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Rauchen | An allen bayerischen Schulen gilt ein generelles Rauchverbot.
Das Rauchverbot gilt auch für E-Zigaretten. |
Auf Sauberkeit wird geachtet. |
Höflichkeit | Wir motivieren SuS, uns freundlich zu grüßen. Höflichkeit schafft eine gute Atmosphäre. | Lehrkräfte haben Vorbildfunktion! |
Wir bitten alle Berufsschülerinnen und Berufsschüler die Verhaltensregeln einzuhalten.
Zudem fordern wir alle Lehrkräfte auf, in pädagogischer Eigenverantwortung den Verhaltenskatalog zu beachten und anzuwenden, ganz im Sinne eines reibungslosen Miteinanders!