Regeln für das Zusammenleben

Situation

Verhalten von Schülerinnen und Schülern (SuS)

Hinweise

Im Unterricht

Handys müssen während des Unterrichts ausgeschalten sein und dürfen grundsätzlich in keiner Unterrichtsstunde auf oder unter den Tischen liegen. Aufbewahrung in der Schultasche/Handygarage;

(Notiz ins Klassenbuch, wenn SuS Handy unerlaubt benutzen)

Zuwiderhandlung: Handy von SuS ausschalten lassen!

Abnahme des Handys bis Ende des Unterrichtstages.

Trinken Offene Getränke dürfen grundsätzlich nicht mit ins Klassen-zimmer genommen werden. Flaschen sollen im Klassenzimmer so aufbewahrt werden, dass sie möglichst nicht umfallen können.

Zudem dürfen Flaschen nicht auf den Tischen abgestellt werden.

Trinken kann in angemessener Form erlaubt werden.

Rückgabe der Getränkeflaschen durch SuS

Essen ist während des Unterrichts grundsätzlich nicht erlaubt; dazu gehören auch Kaugummi und Bonbons.

Bei Erkältung/Husten nur nach Absprache mit der Lehrkraft.

Kaugummi in den Mülleimer werfen lassen.
Kopfbedeckung Mützen und Kappen müssen in jedem Fall abgenommen werden. -/-
Ordnung im Klassenzimmer Die Lehrkraft der letzten Schulstunde ist im Klassenzimmer zuständig und verantwortlich für:

–  Hochstellen der Stühle,

–  besenreinen Fußboden,

–  gesäuberte Tafel,  durch Ordnungsdienst

–  Rückgabe herumstehender Flaschen.

Auf Sauberkeit im Klassenzimmer achten.

(Ablagen und Schränke kontrollieren)

Bitte auch auf geschlossene Fenster achten! (SuS)

Licht, Beamer und Dokumentenkamera ausschalten! (Lehrkräfte)

Organisatorisches

Toilettengänge –  nur nach Abmeldung bei der Lehrkraft

–  immer nur eine Schülerin oder ein Schüler

–  nicht kurz nach Unterrichtsbeginn oder vor Unterrichtsende

–  nicht kurz vor Pausenbeginn oder nach Pausenende

Nach Absprache mit der Lehrkraft, bevorzugt in den Pausen oder in den Zwischenstunden.
Verspätungen – Unterrichtsbeginn und -ende sind einzuhalten!

Bei längeren Verspätungen (z.B. Unfall) im Sekretariat anrufen.

Anmerkung:

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten!

1. Hinweis

2. Gesamte Fehlzeit nachholen lassen!

Art. 86 Abs. 1 S. 2 BayEuG erlaubt bei nicht hinreichender Beteiligung des Schülers am Unterricht eine „Nacharbeit unter Aufsicht einer Lehrkraft“.

– SuS müssen bei wiederholten Verspätungen die Fehlzeiten nachholen.

(mindestens jedoch eine volle U-Stunde;

evtl. Zeiten sammeln und außerhalb der regulären Unterrichtszeit mit fachlichen Arbeitsaufträgen nachholen lassen)

– Betroffene Lehrkraft soll die Organisation mit dem Klassenleiter absprechen.

Entschuldigungen

 

SuS sollen sich bevorzugt vor Unterrichtsbeginn in WebUntis selbst entschuldigen oder müssen im Sekretariat anrufen!

–     . Die Versäumnisbestätigung ist auszufüllen und vom Betrieb unterschreiben zu lassen.

–     Diese muss spätestens am nächsten Schultag bzw. in der nächsten Blockwoche abgegeben werden, ansonsten zählt das Versäumnis als schuldhaft. Ab dem dritten Fehltag ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.

Bei allen schuldhaft versäumten Leistungs-nachweisen wird die Note 6 erteilt (§ 12 Abs. 6 BSO).

 

Nachholtermine werden i. d. R. für unentschuldigtes Fehlen nicht gegeben.

Beurlaubung vom Schulbesuch nach

§ 20 BaySchO

§ 11 BSO

– Anträge auf Unterrichtsbeurlaubungen sind nur vor oder nach dem Unterricht bzw. in der Pause zu stellen.

– Erholungsurlaub ist grundsätzlich nicht zu gewähren.

– Die Klassenleiter dürfen Beurlaubungen bei nebenstehenden Anlässen ohne Rücksprache mit der Schulleitung gewähren.

– Ein Antrag auf Beurlaubung ist mit Kenntnis des Ausbildungsbetriebes immer zu stellen!

– Für alle Anlässe, die in der rechten Spalte nicht aufgeführt sind, ist die Genehmigung der Schulleitung notwendig. Hierfür ist aus organisatorischen Gründen ein Vorlauf von mindestens drei Tagen nötig.

– Arzttermine sind grundsätzlich außerhalb der Schulzeit zu legen.

Nachgeholt werden:

–  Führerscheinprüfungen bei mehr als einem halben Tag

–  Beerdigung, außer bei Eltern, Großeltern und Geschwister

–  Hausarzttermine

Nicht nachgeholt werden:

–  Familienangelegenheiten bei Verwandtschaft 1. Grades (Hochzeit, Geburt)

–  Facharzt- und Gerichtstermine (auch Zeuge)

–  Jugendvertreter -versammlung (Betrieb)

Beurlaubung vom Schulbesuch bei Kammerprüfung – Es ist kein Antrag auf Beurlaubung zu stellen.

– Der Klassenleiter ist rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.

– Die Einladung zur Prüfung ist dem Klassenleiter vorzulegen.

–  Eine Nachholung des Unterrichts ist nicht erforderlich.

– Die Teilnahme an der Prüfung ist vom Klassenleiter zu gewähren!

Ordnungsdienst – wird von der Klassenleitung in das digitale Klassentagebuch eingetragen. – Lehrkräfte sind für die Einhaltung verantwortlich

Verhalten außerhalb des Klassenzimmers

Rauchen An allen bayerischen Schulen gilt ein generelles Rauchverbot.

Das Rauchverbot gilt auch für E-Zigaretten.

Auf Sauberkeit wird geachtet.
Höflichkeit Wir motivieren SuS, uns freundlich zu grüßen. Höflichkeit schafft eine gute Atmosphäre. Lehrkräfte haben Vorbildfunktion!

Wir bitten alle Berufsschülerinnen und Berufsschüler die Verhaltensregeln einzuhalten.

Zudem fordern wir alle Lehrkräfte auf, in pädagogischer Eigenverantwortung den Verhaltenskatalog zu beachten und anzuwenden, ganz im Sinne eines reibungslosen Miteinanders!