Nutzungsordnung der Computereinrichtungen bzw. des
Internetzugangs an der Hans-Glas-Schule
A. Allgemeines
Die Hans-Glas-Schule erlässt für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen sowie mobilen Endgeräten, als auch für selbst mitgebrachte Endgeräte mit Internetzugang folgende Nutzungsordnung. Sie gilt für die Nutzung des Internets durch Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts sowie außerhalb des Unterrichts. Auf die rechnergestützte Schulverwaltung findet die Nutzungsordnung keine Anwendung.
Teil B der Nutzungsordnung gilt für jede Internetnutzung, Teil C ergänzt Teil B in Bezug auf die Nutzung außerhalb des Unterrichts.
B. Regeln für jede Nutzung
1. Zugangskennung und Passwörter
Alle Schülerinnen und Schüler erhalten eine individuelle Nutzerkennung und ein Passwort, mit dem sie sich an den Computern in den EDV-Räumen der Schule bzw. am Internetzugang anmelden können. Diese Zugangsdaten wurden computergeneriert und werden den Schülern bei der Einweisung in die EDV-Systeme mitgeteilt. Das Passwort kann nur an Computern der EDV-Räume geändert werden. Ohne das individuelle Passwort ist keine Arbeit in den EDV-Räumen möglich. Nach Beendigung der Nutzung hat, sich die Schülerin oder der Schüler am PC abzumelden. Für Handlungen, die unter der Nutzerkennung erfolgen, sind die jeweiligen Schülerinnen und Schüler verantwortlich. Deshalb muss das Passwort vertraulich behandelt werden. Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist verboten. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dieses der Schule mitzuteilen.
2. Verbotene Nutzungen
Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist insbesondere verboten, pornographische, gewaltverherrlichende, rassistische oder extremistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Weiterhin sind Nutzungen verboten, die Mitschüler oder Lehrer beleidigen oder herabwürdigen, ebenso das Nutzen von Tauschbörsen. Die Hans-Glas-Schule setzt die Filterlösung von Time-for-Kids ein, um solche Nutzung zu verhindern. Werden trotzdem solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und die aufsichtführende Lehrkraft zu informieren, damit die Filterfunktion angepasst werden kann. Eine gewerbliche oder politische Nutzung der EDV-Systeme der Hans-Glas-Schule ist ebenfalls untersagt.
3. Protokollierung des Datenverkehrs
Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer begründen. Die Schule wird. von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen.
4. Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation
Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerks sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte dürfen nicht am Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden großer Dateien (z.B. Grafiken) aus dem Internet ist zu vermeiden. Sollte ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berechtigt, diese Daten zu löschen.
5. Schutz der Geräte
Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der aufsichtführenden Lehrkraft zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. Die Tastaturen sowie die Displays mobiler Endgeräte sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet, außerdem entsteht dadurch möglicherweise ein Hygieneproblem. Deshalb ist während der Nutzung der PCS und mobilen Endgeräte Essen und Trinken verboten.
6. Aufsicht
Da ein Filter nicht alle Verstöße unterbinden kann, muss grundsätzlich bei der Nutzung der EDV-Einrichtungen der Hans-Glas-Schule durch Schüler eine altersgemäße Beaufsichtigung durch die Lehrkräfte sichergestellt sein.
7. Nutzung von Informationen aus dem Internet
Der Internetzugang soll grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht. Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Schule zulässig. Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich. Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen, noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden. Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte, sowie Persönlichkeitsrechte betroffener Personen zu beachten. Generell gilt, dass eine private Nutzung des Internet untersagt ist.
8. Verbreiten von Informationen im Internet
Werden Informationen im Internet verbreitet, geschieht das unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen. Die Veröffentlichung von Internetseiten der Schule bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung. Für fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten. So dürfen z.B. digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Zustimmung des Rechteinhabers auf eigenen Internetseiten verwandt werden. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es wünscht: Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten.
9. Regelung zur Verwendung selbst mitgebrachter mobiler Endgeräte
Werden von Schülerinnen und Schülern vom Betrieb zur Verfügung gestellte oder private Endgeräte in der Schule eingesetzt, so gilt hier ebenfalls die Nutzungsordnung des Internetzugangs an der Hans-Glas-Schule.
10. Verhaltenskatalog für Schüler zum Umgang mit mobilen digitalen Endgeräten
- Mobile Endgeräte sind im Klassenzimmer ausgeschaltet in der Schultasche. Bei Unterrichtsstörung wird das mobile Endgerät durch die Lehrkraft abgenommen.
- Mobile Endgeräte werden nur auf Anweisung der Lehrkraft im Unterricht verwendet.
- Es werden in keinen Kanälen der Schule, wie z. B. E-Mail, MS-Teams, Klassenchats, usw. pornografische, rechtsradikale oder diskriminierende Inhalte verschickt. Es erfolgt eine Anzeige.
- In Klassenchats verhält man sich respektvoll gegenüber seinen Klassenkameradinnen und Klassenkameraden und Lehrkräften.
- Bild- und Tonaufnahmen sind auf dem Schulgelände, im Unterricht, in Online-Konferenzen sowie auch auf MS-Teams verboten.
- Mobile Endgeräte können nur auf Nachfrage bei der Lehrkraft im Klassenzimmer aufgeladen werden.
- Fotos von Leistungsnachweisen und Arbeitsblättern sind verboten. Es droht eine Anzeige.
- Die Lizenzen für Schulprogramme enden mit Beendigung der Schulzeit.
- Digitale Endgeräte (z. B. Handy, Tablet, Smartwatch, usw.) dürfen in Leistungsnachweisen nicht verwendet werden. (Digitale Prüfungen ausgenommen.)
C. Ergänzende Regeln für die Nutzung außerhalb des Unterrichts
Außerhalb des. Unterrichts kann im Rahmen der medienpädagogischen Arbeit ein Nutzungsrecht in der Nutzungsordnung gewährt werden. Die Entscheidung darüber und welche Dienste genutzt werden können, trifft die Schule. Voraussetzung für die Nutzung außerhalb des Unterrichts ist die Genehmigung und altersgerechte Aufsicht durch die betreffende Lehrkraft. Die Schülerinnen und Schüler werden auf die Beachtung des Urheberrechts und auf die Gefahren hingewiesen, die mit der Verbreitung persönlicher Daten im Internet einhergehen. Deshalb wird auf einen verantwortungsbewussten Umgang der Schülerinnen und Schüler mit persönlichen Daten hingewirkt. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass die Schülerinnen und Schüler in Dingolfing über das Internet mit ihren Zugangsdaten auf ihre Home-Verzeichnisse auf dem Schulserver, auch von außerhalb der Schule, zugreifen können. Für diese Nutzung gilt sinngemäß Abschnitt B. Nähere Informationen erteilen die Lehrkräfte.
D. Verantwortliche Personen
Dingolfing: Nebenstelle: Außenstelle:
StD Joachim Wendler OStR Thomas Haider StD Gert Aufschläger
edv@hgs-dingolfing.de t.haider@hgs-dingolfing.de g.aufschlaegert@hgs-landau.de
E. Schlussvorschriften
Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung. Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet für neu eingetretene Schüler eine Nutzerbelehrung statt.
Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, können strafrechtlich sowie zivilrechtlich belangt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung weitere schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.
Dingolfing, Juli 2020