Schulfremde Personen wie z.B. Erziehungsberechtigte oder Handwerker dürfen das Schulgelände nur betreten, wenn sie geimpft, getestet oder genesen sind.
Es ist ein Impfnachweis, ein Genesenennachweis (Gültigkeit 6 Monate) oder ein aktueller Test (Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden alt, PCR-Test maximal 48 Stunden alt, keine Selbsttests) mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Führerschein etc.) vorzuzeigen.
Eine Testmöglichkeit vor Ort besteht nicht. Um eine Terminvereinbarung wird gebeten.
Alle Besucher werden auf die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) kontrolliert. Die Besucher melden sich unaufgefordert über die Klingel am Haupteingang im Sekretariat an.
Diese Regelungen gelten für die
- Hauptstelle, Bayerwaldring 2, 84130 Dingolfing
- Nebenstelle, Pestalozzistraße 6, 84130 Dingolfing
- Außenstelle, Kleegartenstr. 24. 94405 Landau an der Isar
Innerhalb der Schulgebäude gilt für sämtliche Besucher die FFP2-Maskenpflicht, unabhängig vom jeweiligen Status.
Die Schulleitung
2021-11-24-1D-4_Aktualisiertes Merkblatt für Erziehungsberechtigte – Erkältungssymptome (1)
2021-11-24-1C-3_Information für Erziehungsberechtigte – 3G-Regel für schulfremde Personen