Erstattung von Fahrtkosten: Erhöhung der Familienbelastungsgrenze ab dem Schuljahr 2021/22
Die Familienbelastungsgrenze (Eigenanteil ab Klasse 11) wird ab 01.08.2021 auf 465,00 € erhöht. Bei den Erstattungsanträgen für das aktuell laufende Schuljahr 2020/21 gilt noch der Eigenanteil i. H. v. 440,00 €.