Das Berufsgrundschuljahr
Das BGJ bildet das erste Ausbildungsjahr für den den Beruf des Schreiners. Es wird schulisch in Vollzeitunterricht erteilt und bei Bestehen als erstes Ausbildungsjahr anerkannt.
Für die Anmeldung ist kein Ausbildungsvertrag nötig, es sollte jedoch Interesse für die Holzverarbeitung vorhanden sein.
Am Ende des BGJ-Holzes muss ein Lehrvertrag als Voraussetzung für das Vorrücken in die Fachstufe abgeschlossen worden sein.