„Schneefrei“ hieß es am Montag, den 4. Februar, unter anderem für alle Schüler im Landkreis Dingolfing-Landau. Doch was die Wenigsten wissen, das gilt nicht für die Lehrer!
Die Dienstpflicht gilt bei jeder Wetterlage und genau wie andere Arbeitnehmer haben auch die Lehrer nicht frei, wenn der Unterricht ausfällt. Unter Abwägung der Gefahrensituation müssen die Lehrkräfte in der Schule erscheinen, auch, um eventuell anwesende Schüler, die nichts vom Unterrichtsausfall mitbekommen haben oder nicht anderweitig betreut werden können, zu beaufsichtigen. Daher waren die drei Standorte der Hans-Glas-Schule in Dingolfing und Landau – zumindest was die Lehrkräfte betrifft – gut besucht.
An den Berufsschulen stellt sich die Situation auch für die Schüler etwas anders dar als an den allgemeinbildenden Schulen, da zwar der Unterricht ausfällt, die Azubis jedoch stattdessen in den Betrieb gehen müssen.
Die wenigen Schüler, die an diesem bilderbuchmäßigen Wintertag doch den Weg ins Schulhaus fanden, wurden zum größten Teil nach Rücksprache mit Eltern und Betrieben in die Arbeit geschickt. Die Lehrer nutzten den unterrichtsfreien Tag für Konferenzen und Verwaltungstätigkeiten.
StRin Ulrike Haböck