Hausordnung

Rücksicht und Ordnung sind Grundvoraussetzungen für ein Zusammenleben in einer Gemeinschaft, also auch für unsere Schulgemeinschaft. Wir an der Hans-Glas-Schule setzen uns für die Werte unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung wie Menschenrechte, Toleranz und Weltoffenheit ein und tolerieren keine diskriminierenden Äußerungen und Handlungen, die der Würde des Menschen widersprechen. Wir stehen für Gleichbehandlung und Achtung der Menschenwürde ein!

Die Schulleitung erlässt daher im Einvernehmen mit dem Sachaufwandsträger, dem Landkreis Dingolfing-Landau, dem Berufsschulbeirat und der Schülermitverantwortung (SMV) diese Ordnung für die Hans-Glas-Schule, Staatliche Berufsschule Dingolfing mit Außenstelle Landau a. d. Isar. Grundlage ist das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG), die Bayerische Schulordnung (BayScho), für die Berufsschulen (BSO) und die Schulordnung für die Berufliche Oberschule (FOBOSO) in Bayern.

I. Hausordnung

A  Verhalten auf dem Schulgelände

  1. Autos dürfen in Dingolfing – Nebenstelle nur auf dem Parkplatz Kirchweihwiese, in Landau a. d. Isar auf dem vorgesehenen Parkplatz (Schulgelände) abgestellt werden. Falls die gekennzeichneten Parkflächen für motorisierte Zweiräder (Mofas, Mopeds, Motorräder) vor dem Werkstättengebäude der Schule Dingolfing nicht mehr ausreichen, ist ebenfalls der Parkplatz auf der Kirchweihwiese anzufahren.
  2. Fahrräder können sowohl in Dingolfing als auch in Landau an der Isar an den vorhandenen Fahrradständern abgestellt werden. Sie sind durch die üblichen Schließvorrichtungen gegen Diebstahl zu sichern. Markierte Flächen sind unbedingt freizuhalten.
  3. Das Fahren auf den Straßen im Schulviertel bedarf größter Vorsicht, um andere Personen nicht zu gefährden. An der Hauptstelle in Dingolfing und an der Außenstelle in Landau a. d. Isar darf auf dem Schulgrundstück nur im Schritttempo gefahren werden.
  4. Das Schulgrundstück darf aus versicherungstechnischen Gründen während der Vor- und Nachmittagspause nur mit Genehmigung einer Lehrkraft verlassen werden (es besteht sonst kein Versicherungsschutz).
  5. Wir beteiligen uns aktiv am Umweltschutz! Abfälle (Milchtüten, Schachteln, Glas und Blechdosen) sind getrennt in die bereitgestellten Abfallbehälter einzuwerfen.
  6. Wie an allen bayerischen Schulen gilt auch an der Hans-Glas-Schule das allgemeine Rauchverbot auf dem gesamten Schulgelände.

B  Verhalten in den Schulgebäuden

  1. Das Schulhaus ist in Dingolfing und in Landau a. d. Isar ab 7:00 Uhr geöffnet. Fahrschüler können sich bis Unterrichtsbeginn in der Pausenhalle aufhalten.
  2. Der Pausenverkauf findet zu folgenden Zeiten statt:
Dingolfing Landau

07:30 – 08:00 Uhr

10:15 – 10:35 Uhr

12:05 – 13:35 Uhr

07:30 – 08:00

10:15 – 10:35

Außerhalb der angegebenen Zeiten dürfen weder Lebensmittel noch Getränke oder Schreib- und Zeichengeräte gekauft werden.

  1. Jede Schülerin und jeder Schüler ist für Ordnung und Sauberkeit mitverantwortlich.
  2. Tische und Stühle in der Pausenhalle sind in einem aufgeräumten Zustand zu hinterlassen. Abfälle gehören in die aufgestellten Abfallbehälter – getrennt nach Glas, Metall, Kunststoff, Papier und Restmüll. Die für den Reinigungsdienst eingeteilte Klasse geht zusammen mit ihrer Lehrkraft am Ende der Pause in die Aula und erledigt dort die restlichen Aufräumarbeiten.
  3. Einrichtungsgegenstände, Lehr- und Lernmittel sowie lernmittelfreie Bücher sind pfleglich zu behandeln. Ganz besonders ist auf die Sauberhaltung der Wände in den Klassenzimmern, in den Fach- und Werkstatträumen, auf den Fluren, Treppenhäusern und Pausenhallen zu achten.
  4. Getränkeflaschen, Milch- und Kakaotüten sollen nicht in die Klassenzimmer, Fach- und Werkstatträume mitgenommen werden. In jedem Fall sind sie dort aber in den Schultaschen zu verstauen und gehören keinesfalls auf die Tische oder Fensterbänke!
  5. Abfälle sind in den Klassenzimmern und in den Fach- bzw. Werkstatträumen getrennt in die bereitstehenden Abfallkörbe einzuwerfen.
  6. Nach Unterrichtsschluss sind die Zimmer aufgeräumt zu hinterlassen (Stühle je nach Tischkonstruktion an bzw. auf die Tische, Drehstühle bleiben am Boden; keine Abfälle am Boden, unter den Schultischen und auf Fensterbänken; Boden kehren, Fenster schließen, Rollos hochziehen, Tafel wischen, Licht ausschalten).
  7. Die Toiletten und Waschräume sind in sauberem Zustand zu halten; mutwillige Beschädigungen werden strafrechtlich verfolgt. Rauchen ist auch dort strengstens verboten!
  8. Das Verhalten in den Fach- bzw. Werkstatträumen entspricht weitgehend den Ordnungsmaßnahmen in den Klassenzimmern. Auf die Unfallschutzbestimmungen wird ausdrücklich verwiesen (Besprechung der Fachraum- bzw. Werkstattordnungen).
  9. Auf die Benutzungsordnung in den EDV-Räumen wird besonders hingewiesen.
  10. Eigenmächtiges Hantieren an Maschinen, Geräten, Werkzeugen und Schaltern ist allen Schülerinnen und Schülern untersagt.
  11. Beschädigungen jeglicher Art sowie Diebstähle sind sofort einer Lehrkraft und im Sekretariat zu melden.

C  Verhalten in den Pausen und Freistunden

  1. Bei schönem Wetter sollen sich die Schülerinnen und Schüler während der Pausen in den Schulhof begeben. Das Schulgrundstück darf nur in der Mittagspause verlassen werden.
  2. Am Morgen vor Unterrichtsbeginn, in den Vormittags- und Nachmittagspausen und in den Freistunden haben sich die Schülerinnen und Schüler in der Pausenhalle bzw. auf dem Schulhof aufzuhalten. Während der Pausen ist das Verbleiben in den Unterrichtsräumen und Fluren untersagt.
  3. Rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn gehen die Schülerinnen und Schüler unaufgefordert in ihre Unterrichtsräume. Das Herumstehen auf den Treppen und in den Gängen ist zu unterlassen.
  4. Ordnungswidrigkeiten, Unfälle und ähnliche Vorkommnisse während der Pausen und Freistunden müssen sofort bei der Pausenaufsicht, dem Hausmeister oder im Sekretariat gemeldet werden.

D  Allgemeines

  1. Vor Beginn des Unterrichts und während der Pausen muss den Anordnungen aller Lehrkräfte (auch der benachbarten Schulen), des Hausmeisters oder der Aufsichtspersonen Folge geleistet werden. Unnötiger Lärm ist zu vermeiden.
  2. Unfälle im Schulhaus, während des Sportunterrichts und auf dem Schulweg sind unverzüglich dem Klassenleiter und dem Sekretariat zu melden.
  3. Das Betreten fremder Klassenzimmer, Verwaltungsräume usw. ist den Schülern grundsätzlich untersagt.
  4. Sicherheitstüren („Panik-Türgriffe“) dürfen von Schülerinnen und Schülern nur bei Gefahren geöffnet werden.
  5. Mobiltelefone („Handys“) und sonstige digitale Speichermedien (z.B. MP3-Player), die nicht zu Zwecken des Unterrichts verwendet werden, sind während des gesamten Schultags und auf dem gesamten Schulgelände auszuschalten.

Bei Zuwiderhandlungen können diese Geräte für die Dauer des Unterrichtstages einbehalten werden!

II. Schulbesuchsordnung

  1. Wird ein Lehrer aus dem Unterricht gerufen, übernimmt der Klassensprecher bzw. dessen Stellvertreter – nach den Weisungen der Lehrkraft – die Aufsicht im Klassenzimmer.
  2. Ist 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn (Gongschlag) noch keine Lehrkraft im Zimmer, so benachrichtigt der Klassensprecher oder sein Vertreter das Sekretariat.
  3. Schulversäumnisse sind am Unterrichtstag bis 8:00 Uhr telefonisch mitzuteilen und unverzüglich schriftlich zu entschuldigen. Die schriftliche Entschuldigung (gelbes Formblatt; bei mehr als drei Tagen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. Schulunfähigkeitsbescheinigung) ist innerhalb einer Woche, bei Block- oder Vollzeitunterricht innerhalb von drei Tagen, nachzureichen. Ist am Versäumnistag ein angekündigter Leistungsnachweis angesetzt, muss im Krankheitsfall ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
  4. Beurlaubungen aus besonderen Gründen sind in der Regel 14 Tage vorher beim Klassenleiter schriftlich einzureichen. Erholungsurlaub kann grundsätzlich nur während der Ferien eingebracht werden.

III. Sonstige schulorganisatorische Fragen

  1. Sprechstunden der Schulleitung sind von Montag bis Freitag von 9:00 – 12:00 Uhr und nach Vereinbarung. Die Sprechstunden der Lehrkräfte sind nach persönlicher Vereinbarung jederzeit möglich.
  2. Änderungen bezüglich der Ausbildungsstelle, des Wohnortes, der Anschrift usw. sind sofort oder nach Bekanntwerden dem Klassenleiter anzugeben.
  3. Für Verlust oder Diebstahl von Geld, Urkunden oder Wertgegenständen, die in die Schule und in die Sportstätten mitgebracht werden, kann grundsätzlich keine Haftung übernommen werden.
  4. Für das Verhalten bei Feueralarm wird auf die dafür bestehende besondere Vorschrift hingewiesen; diese wird zu Schuljahresbeginn vom Klassenleiter bekannt gegeben.
  5. Jeder Schüler hat mit den notwendigen Unterlagen (Bücher, Taschenrechner, Ordner usw.) zum Unterricht zu kommen. Fehlende Hefteinträge als Folge von Schulversäumnissen sind umgehend nachzuholen.

IV. Geltungsbereich; Durchsetzung; Haftung

  1. Diese Hausordnung gilt für alle Schülerinnen und Schüler der Hans-Glas-Schule, Staatliche Berufsschule Dingolfing mit Außenstelle Landau a. d. Isar.
  2. Verstöße gegen diese Hausordnung werden entsprechend den Bestimmungen der einschlägigen Vorschriften geahndet.
  3. Für vorsätzlich oder grob fahrlässig entstandene Schäden haftet der verursachende Schüler.
  4. Diebstahl von Werkzeugen und Einrichtungsgegenständen wird polizeilich verfolgt.
  5. Schuldhafte Versäumnisse werden nach dem BayEUG (Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen) geahndet. Auch Geldbußen sind danach möglich.
  6. Für berufsschulberechtigte Schüler und Umschüler gilt die Hausordnung entsprechend.

Dingolfing, Juni 2023

Hans-Glas-Schule

Staatliche Berufsschule Dingolfing

mit Außenstelle Landau an der Isar

Stanislav Postruznik

Oberstudiendirektor